1.1. Die Bereitstellung, Nutzungsgewährung, Hardwareüberlassung sowie die sonstigen Leistungen der OMTO GmbH, Kitzingstraße 15-19, 12277 Berlin (im Folgenden OMTO genannt) in Bezug auf den Dienst „OMTO – Digitale Krankentransport-Bestellung“ (OMTO-DKTB-Dienst) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-DKTB).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als OMTO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn OMTO in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB-DKTB auch für etwaig in der Zukunft bereitgestellte Leistungen durch OMTO an den Kunden im Geltungsbereich dieser AGB-DKTB, ohne dass OMTO in jedem Einzelfall wieder auf diese AGB hinweisen müsste.
1.4. Die Verwendung der Bezeichnung „Kunde“ in der männlichen Form erfolgt ausschließlich zum Zwecke der sprachlichen Vereinfachung. Mit diesem Begriff sind ausdrücklich auch weibliche und diverse Vertragspartner sowie juristische Personen gemeint.
2.1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von OMTO maßgebend.
2.2. Bei Auslegungsproblemen oder Widersprüchen zwischen etwaigen Individualvereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV), etwaigen gesonderten Service-Level-Vereinbarungen und diesen AGB wird folgender Geltungsvorrang festgelegt:
2.3. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
3.1. Die Angebote von OMTO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Darstellung von Produkten / Leistungen in allgemeinen Informationsmedien (z.B. auf der Webseite in allgemeinen Präsentationen) von OMTO stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung („invitatio ad offerendum“) dar.
3.2. OMTO stellt dem Kunden ein Bestellformular zur Verfügung, mit dem der Kunde das/die angebotene/n Produkt/e bei OMTO bestellen kann. Bestellungen durch den Kunden gelten für diesen als unwiderruflich abgegeben. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von sieben Kalendertagen gebunden.
3.3. Der Vertrag zwischen dem Kunden und OMTO kommt zustande sobald OMTO die jeweilige Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annimmt (Annahmebestätigung) oder das/die zu übelassenende/n OMTO-Mobilgerät/e (Ziffer 7) in den Versand gibt bzw. dem Kunden per E-Mail eine Versandbestätigung zusendet.
3.4. Soweit zum Abschluss eines Vertrags vom Kunden zu signierende Vertragsdokumente vorgesehen sind, die von OMTO z.B. per DocuSign oder ähnlichen Signierungsdiensten bereitgestellt werden, kommt der entsprechende Vertrag mit der Signatur zustande.
3.5. Die Angaben von OMTO zum Gegenstand des OMTO-DKTB-Dienstes (z.B. Funktionen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Abbildungen, Videos) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der betreffenden Leistung. Branchenübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Funktionen durch gleichwertige Funktionen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen, den OMTO-DKTB-Dienst bzw. den Leistungsgegenstand nicht erheblich ändern und die Änderungen für den Kunden nicht unzumutbar sind.
4.1. Mit dem OMTO-DKTB-Dienst bietet OMTO eine digitale Dienstleistung mit den Features:
Die konkrete Funktionalität sowie die Einsatzbedingungen des OMTO-DKTB-Dienstes ergeben sich aus dem Informationsmaterial, das dem Kunden von OMTO zur Verfügung gestellt wird.
4.2. Gegenstand des Vertrags zwischen OMTO und dem Kunden ist die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte Gewährung der Nutzung des OMTO-DKTB-Dienstes im Wege des „Software as a Service“ über Fernkommunikationsnetze (SaaS), die Speicherung der zu diesem Dienst erfassten Daten und die Nutzung der OMTOMobilgeräte (Ziffer 7) im jeweils vereinbarten Umfang. OMTO gewährt dem Kunden die Nutzung des OMTO-DKTB-Dienstes in folgender Weise:
4.3. OMTO wird ausdrücklich nicht Vertragspartei des Krankenbeförderungsvertrags und schuldet weder eine Krankenbeförderung noch die Vermittlung einer solchen.
4.4. Bedingung für die Bereitstellung des OMTO-DKTB-Dienstes an den Kunden ist der Abschluss eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Die Freischaltung des OMTO-DKTB-Dienstes für den Kunden erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsschluss. Stellt sich heraus, dass der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag den zwingenden datenschutzrechtlichen Anforderungen (insbesondere den Anforderungen der DSGVO) nicht genügt, ist jede Partei der jeweils anderen gegenüber verpflichtet, unverzüglich an einer Änderung des Auftragsverarbeitungsvertrags mitzuwirken, welche die datenschutzrechtlichen Mängel des ursprünglichen Auftragsverarbeitungsvertrags beseitigt und dem von den Parteien im ursprünglichen Auftragsverarbeitungsvertrag ausgewiesenen wirtschaftlichen Willen möglichst nahe kommt.
4.5. Die Nutzung des OMTO-DKTB-Dienstes ist nur durch Personen möglich, die sich als Nutzer unter Eingabe des individuellen Nutzernamens und des Passworts (Zugangsdaten) registrieren und für die ein Nutzerkonto eröffnet ist. Die maximale Anzahl an berechtigen Nutzern (Nutzer-Lizenzen) ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung; soweit nicht anderes vereinbart wird, sind zwei Nutzerlizenzen pro überlassenem OMTO-Mobilgerät inbegriffen.
4.6. Der Kunde darf den OMTO-DKTB-Dienst nur im Rahmen seines Unternehmens bzw. seiner Organisation nutzen. Dem Kunden ist eine andere als die vertraglich bestimmte Nutzung des Dienstes nicht gestattet, insbesondere ist eine private Nutzung untersagt.
4.7. OMTO kann den Dienst bzw. die Software des Dienstes jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. OMTO wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.8. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet OMTO nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
5.1. Die Speicherung der Daten, die im Zusammenhang mit der Krankenbeförderung anfallen (Krankentransport-Daten), erfolgt auf den von OMTO genutzten Servern, wobei OMTO hierzu die Dienste eines externen Rechenzentrums in Anspruch nimmt. Die von OMTO genutzten Server befinden sich ausschließlich in Deutschland; der Ort der Datenspeicherung und Datenverarbeitung des OMTO-DKTB-Dienstes ist Deutschland.
5.2. OMTO sorgt für angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen des OMTO-DKTB-Dienstes. Die Einzelheiten sind im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
5.3. Der Kunde bleibt stets Inhaber (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO oder Ober-Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO, soweit er die Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses zu Dritten hält) der auf den von OMTO genutzten Servern gespeicherten Krankentransport-Daten und kann diese jederzeit herausverlangen. OMTO stehen hinsichtlich der Krankentransport-Daten weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
5.4. Speicherplatz für andere Daten als die Krankentransport-Daten stellt OMTO nicht zur Verfügung. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
6.1. OMTO bietet einen 24/7 technischen Support. Support-Anfragen des Kunden können jederzeit entweder telefonisch über die Support-Hotline oder per E-Mail über die Adresse „hilfe@omto.de“ gestellt werden.
6.2. Der technische Support ist nur für Anfragen des Kunden bzw. dessen Mitarbeitern in Bezug auf die Nutzung des OMTO-DKTB-Dienstes, insbesondere dessen Bedienung, Funktionen und Störungsfälle eingerichtet. Für sonstige Anfragen ist der technische Support nicht zuständig.
7.1. OMTO überlässt dem Kunden entgeltlich in vertraglich vereinbarter Anzahl Smartphones des Typs Samsung Galaxy A 13 oder ähnlich (im Folgenden kurz „OMTO-Mobilgeräte“), die wie folgt ausgestattet sind:
7.2. Die Überlassung der OMTO-Geräte erfolgt als „Device as a Service“, das Mobile-DeviceManagement (MDM) wird in Deutschland ausgeführt. Die OMTO-Mobilgeräte befinden sich im sog. „Kiosk-Modus“, d.h. durch den Kunden selbst können keine anderen als die in Ziffer 7.1 aufgeführten Funktionen genutzt und keine anderen als die dort genannten Apps installiert werden. Auf Wunsch des Kunden können jedoch bei Bedarf weitere Funktionen oder gängige Apps (z.B. Google Maps) auf den Geräten durch OMTO gegen Mehrpreis freigeschaltet werden; ein Anspruch des Kunden auf Freischaltung weiterer Funktionen oder Apps besteht jedoch nicht.
7.3. Die OMTO-Mobilgeräte sind mit einer eigenen Daten-SIM ausgestatten, das Entgelt für die Datenübertragung über das Mobilfunknetz (z.B. Telefonica/O2) ist im Mietpreis der OMTO-Mobilgeräte (Ziffer 10 b) beinhaltet und wird von OMTO getragen.
7.4. Der Kunde darf die OMTO-Mobilgeräte nur für die Nutzung der OMTO-App, etwaig von OMTO auf dem jeweiligen Gerät freigeschalteter weiterer Apps sowie für Telefonate im Zusammenhang mit Krankentransporten verwenden. Jegliche anderen Verwendungen sind strikt untersagt, insbesondere untersagt ist jede Privatnutzung.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen und OMTO im Falle von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl unverzüglich hiervon zu unterrichten. Der Kunde haftet OMTO für den Verlust der Geräte sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen, es sei denn, den Kunden trifft hieran kein Verschulden.
7.6. Ist der Kunde ein Transportunternehmen, darf er die Geräte den ihn beauftragenden Krankenhäusern, Pflege- oder Senioreneinrichtungen oder ähnlichen – üblicherweise Krankenbeförderungen beauftragenden – Organisationen zu den in Ziffer 7.4 Satz 1 genannten Zwecken weiterüberlassen. Im Falle der Weiterüberlassung ist der Kunde für die vertragsgemäße Verwendung der OMTO-Mobilgeräte durch die Dritten gegenüber OMTO haftbar.
8.1. Der Kunde hat die Zugangsdaten (Ziffer 4.5) dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung des OMTO-DKTB-Dienstes nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Erhält der Kunde Kenntnis über einen unberechtigten Zugriff auf den OMTO-DKTBDienst, hat er OMTO hierüber unverzüglich zu benachrichtigen.
8.2. Der Kunde darf über den OMTO-DKTB-Dienst keine Daten verarbeiten, deren Verarbeitung oder Nutzung gegen geltendes Recht – insbesondere gegen Datenschutzrecht – und/oder gegen behördliche Anordnungen verstößt und/oder Rechte Dritter verletzt. OMTO ist zur sofortigen Sperre der weiteren Datenerfassung und/oder - übermittlung über das Nutzerkonto des Kunden berechtigt, wenn der begründete Verdacht eines solchen Verstoßes bzw. einer Verletzung besteht. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte oder Behörden OMTO davon in Kenntnis setzen. OMTO hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu informieren. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
8.3. Ist der Kunde ein Transportunternehmen und wird er nicht von der zu befördernden Person, sondern von einem Krankenhaus, einer Pflege- oder Senioreneinrichtungen o.ä. beauftragt, hat der Kunde sicherzustellen, dass mit seinem jeweiligen Auftraggeber ein den Anforderungen der DSGVO entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag über die personenbezogenen Krankentransport-Daten vorhanden ist. OMTO stellt dem Kunden (als Service) ein Muster bzw. Template für eine speziell auf den OMTO-DKTB-Dienst bezogene Ergänzung des Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Kunden und seinem jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung, die der Kunde gegenüber seinem Auftraggeber benutzen kann, aber nicht muss. Der Kunde ist jedoch in jedem Fall für die Vereinbarung wirksamer Auftragsverarbeitung-Regelungen auch bezogen auf den OMTO-DKTB-Dienst mit seinem jeweiligen Auftraggeber verantwortlich.
8.4. Ungeachtet des Umstandes, dass OMTO nicht Vertragspartei des Krankenbeförderungsvertrags zwischen dem Transportunternehmen und dessen Auftraggeber wird, liegt es im Interesse von OMTO, dass das allgemeine Image des OMTO-DKTB-Dienstes nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass die den Dienst nutzenden Transportunternehmen ihre Transportleistungen in erheblichen Umfang mangelhaft erbringen und dadurch als unseriös erscheinen. Daher wird sich der Kunde – wenn er ein Transportunternehmen ist – soweit zumutbar bemühen, seine Leistungen gegenüber seinem Beförderungsauftraggeber stets ordnungsgemäß zu erbringen.
9.1. Der Vertrag über die Nutzung des OMTO-DKTB-Dienstes und die Überlassung des OMTO-Mobilgeräts (Ziffer 7) wird anfänglich für eine bestimmte Dauer (Mindestlaufzeit) geschlossen. Die anfängliche Mindestlaufzeit richtet sich nach Angabe in der jeweiligen Bestellung. Soweit nicht anders angegeben, gilt eine anfängliche Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten.
9.2. Der Vertrag wird nach der anfänglichen Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, wenn das Vertragsverhältnis nicht von einer Partei mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Erfolgt die Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit, ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.
9.3. Soweit mehr als ein OMTO-Mobilgerät überlassen wird, kann die Vereinbarung über die Überlassung der weiteren OMTO-Mobilgeräte – jeweils auch einzeln – (unabhängig von der allgemeinen Kündigungsfrist gemäß Ziffern 9.1 und 9.2) mit einer Frist von einem Monat (1) zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Überlassung endet in jedem Fall automatisch mit Beendigung des Vertrags gemäß Ziffer 9.1 bzw. 9.2.
9.4. Das gesetzliche Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht für OMTO besteht insbesondere in folgenden Fällen:
9.5. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.
10.1. Das Entgelt für die Nutzung des OMTO-DKTB-Dienstes und Überlassung von OMTOMobilgeräten (Nutzungsgebühr) richtet sich nach der vertraglichen Bestimmung oder – sofern keine solche Preisbestimmung zustande kommen sollte – nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Ziffer 3.3) gültigen allgemeinen Preisliste von OMTO und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
10.2. Die Nutzungsgebühr ist monatlich im Voraus, am dritten Werktag des Monats für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig (Monatsgebühr). Beginnt oder endet der Vertrag untermonatlich, wird die Monatsgebühr entsprechend anteilig berechnet.
10.3. OMTO stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung über die Monatsgebühr aus. Der Kunde erhält die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail.
10.4. Alle von OMTO angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
11.1. Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
11.2. OMTO leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit bzw. Verfügbarkeit des OMTO-DKTB-Dienstes während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung des OMTO-DKTBDienstes keine Rechte Dritter entgegenstehen. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit des OMTO-DKTB-Dienstes gelten erstrangig die Angaben im zugrundeliegenden Angebot oder – im Falle der Ziffer 3.3. – der Auftragsbestätigung sowie zweitrangig die sonstigen Programmbeschreibungen, die von OMTO (insbesondere auf deren Webseite) zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden öffentlich bekannt gemacht wurden.
11.3. Die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit des OMTO-DKTB-Dienstes bestimmt sich nach den Regelungen zur Verfügbarkeit in der Service-Level-Vereinbarung (SLA), die alsAnhang SLA zu diesen AGB beigefügt ist.
11.4. Die Reaktionszeit zur Beseitigung von Mängeln des OMTO-DKTB-Dienstes bestimmt sich nach Maßgabe der Service-Level-Vereinbarung (Anhang SLA).
11.5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12.
12.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet OMTO bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2. OMTO haftet unbeschränkt:
OMTO haftet in den vorstehend zu lit. b) bis d) genannten Fällen ausdrücklich auch bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt. Die nachfolgenden Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffern 12.3. bis 12.5. gelten für diese Fälle nicht.
12.3. OMTO haftet – außerhalb des Anwendungsbereichs der Ziffer 12.2. – im Falle einfacher (leichter) Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Einhaltung wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind insbesondere die Verpflichtung zur Bereitstellung des OMTO-DKTB-Dienstes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
12.4. Soweit OMTO gemäß Ziffer 12.3. bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Ersatzpflicht beschränkt auf Schäden, die OMTO bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen; mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
12.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß Ziffern 12.3. und 12.4. gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von OMTO.
12.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen in dieser Ziffer 12 ausdrücklich nicht verbunden.
13.1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung aller Verträge, für die diese AGB gelten, fort. Weitergehende Vertraulichkeitspflichten aus dem Datenschutzrecht bleiben unberührt.
13.2. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
13.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen
13.4. Die Parteien werden nur solchen externen Dienstleistern bzw. Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
14.1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von OMTO auf Dritte übertragen.
14.2. Gegen Entgeltforderungen von OMTO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
15.1. Das Vertragsverhältnis zwischen OMTO und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten 12103 Berlin. OMTO ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Vertragsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15.3. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
16.1. Die Service-Level-Vereinbarung gemäß Anhang SLA ist ausdrücklich Teil dieser AGBDKTB und wird als solche mit den AGB-DKTB in den Vertrag einbezogen.
16.2. Bei Auslegungsproblemen oder Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB-DKTB und den Bestimmungen im Anhang SLA gelten vorrangig die Bestimmungen des Anhangs SLA.
Ich habe die AGB-DKTB zur Kenntnis genommen und bin mit der Einbeziehung dieser AGBDKBT einschließlich des Anhangs SLA in das Vertragsverhältnis mit der OMTO GmbH über die Bereitstellung, Nutzungsgewährung, Hardwareüberlassung sowie die sonstigen Leistungen von OMTO in Bezug auf den Dienst „OMTO – Digitale KrankentransportBestellung“ (OMTO-DKTB-Dienst) einverstanden:
Ort, Datum
Name des Kunden / Firma
Signatur für den Kunden
Vor- und Nachname signierende Person
Priorität | Klassifizierung | Beschreibung | Reaktionszeit (R) |
---|---|---|---|
I. | dringend; der Betriebsablauf ist unterbrochen | die Anwendung ist nicht lauffähig, es kommt zu Programmabstürzen das Auswählen und/oder die Übergabe von Daten kann nicht gestartet werden Daten werden nicht oder nicht richtig und vollständig gespeichert oder gelesen | R = vier (4) Stunden |
II. | hoch; der Betriebsablauf ist beeinträchtigt | Die Funktionsweise der Anwendung ist beeinträchtigt oder es kommt zu Fehlfunktionen, insbesondere: Meldungen sind unverständlich oder stehen nicht im richtigen Kontext zur aufgerufenen Funktion Funktionalitäten zeigen nicht die zu erwartenden Ergebnisse Das Antwortzeitverhalten verhindert eine übliche Nutzung des Dienstes | R = ein (1) Werktag |
III. | niedrig; der Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt | Ein Arbeiten mit dem Dienst ist möglich, wenn auch nicht durchgängig innerhalb der vereinbarten Parameter Bedienerfreundlichkeit ist verbesserungsbedürftig Fehlfunktionen können umgangen werden | R = drei (3) Werktage |
Der Kunde wird OMTO in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der obliegenden Leistungen unterstützen, beispielsweise durch die Übermittlung von Testfällen und/oder Testdaten, das Bereitstellen von Fehlerprotokollen, Screen-Shots etc.